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"Unwahre Tatsachenbehauptungen": Unterlassungserklärung gegen FDP erwirkt

Wegen unwahrer Tatsachenbehauptungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Windpark Hofbieber hat dessen Betreiber, die Energiegenossenschaft Eichenzell eine Unterlassungserklärung von der hessischen FDP-Landtagsfraktion und deren Vorsitzenden René Rock erwirkt. Dieser hatte in einer Pressemitteilung fälschlicherweise behauptet, dass das Regierungspräsidium Kassel eine dauerhafte Abschaltung des Windparks Hofbieber angeordnet habe.

Dagegen wehrte sich die Energiegenossenschaft mit anwaltlicher Unterstützung und erwirkte, dass
die FDP Landtagsfraktion und deren Vorsitzender René Rock eine entsprechende Unterlassungserklärung abgeben mussten, in der sie sich rechtsverbindlich verpflichten, es künftig zu unterlassen, folgende Behauptungen wörtlich oder sinngemäß aufzustellen:

  1. Die Obere Naturschutzbehörde beim RP Kassel habe eine dauerhafte Abschaltung des Windparks Hofbieber angeordnet.
  2. In den Nachtstunden bestünde bereits ein Abschaltzwang für den Windpark Hofbieber zum Schutz von Fledermäusen, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass dieser Abschaltzwang nur bei bestimmten Witterungsverhältnissen und zu bestimmten Jahreszeiten gilt.
  3. Bürger hätten als Teil der regionalen Energiegenossenschaft Eichenzell für 14,6 Millionen Euro Windkraftanlagen von der Firma ABO-Wind gekauft.
  4. Es könnten millionenschwere Rückbaukosten für den Windpark Hofbieber auf die öffentliche Hand zukommen

Der Vorstand der Energiegenossenschaft, Lothar Jestädt sagt dazu: „Die von René Rock und der FDP Fraktion im Hessischen Landtag aufgestellten Behauptung waren in Teilen nachweislich falsch und hatten aus unserer Sicht nur den Zweck, diese für eine zweifelhafte politische Botschaft zu nutzen. Das erleben wir leider sehr häufig. Ab sofort werden wir gegen jegliche falschen öffentlichen Äußerungen in Bezug auf die Energiegenossenschaft Eichenzell oder den Windpark Hofbieber rechtliche Schritte einleiten. Weitere Strafanzeigen und Abmahnungen in Zusammenhang mit den jüngsten Anordnungen des RP zur Abschaltung, sowie deren Aufhebung und damit verbundene falsche öffentlichen Äußerungen, sind in Vorbereitung“, erklärt Lothar Jestädt abschließend.

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